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Informationen zur Beitragshöhe und allen dazugehörigem befinden sich unter dem Formular.

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Beitragsordnung des Vereins Hände für Tiere e.V.


Am 14.11.2023 hat die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsordnung beschlossen. Diese
Beitragsordnung tritt damit am 01.12.2023 in Kraft.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des
Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
    Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
    der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein
    anderer Termin festgelegt werden.
    § 3 Beiträge
    Die Beitragshöhen und Gebühren werden in der Gebührenordnung aufgeführt.
  3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  4. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  5. Der Mitgliedsbeitrag ist monatilich, qurtalsweise oder jährlich zum 1. des Fälligkeitszeitraumes zu
    zahlen.
  6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge
    zum fälligkeitszeitpunkt auf das Beitragskonto des Vereins.
  7. Eine Zahlungserinnerung wird ohne Berechnung von Mahngebühren versendet. Bei Mahnungen
    werden Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt innerhalb des Monats erfolgt eine Berechnung zeitanteilig.
    § 4 Gebühren
  9. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
    Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz
    gespeichert.
    § 5 Vereinskonto
    Bank Volksbank Köln Bonn eG
    Konto 5024405860 BLZ 38060186
    IBAN DE14 3806 0186 5024 4058 60 BIC GENODED1BRS
    Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
    anerkannt.
    § 6 Vereinsaustritt
    Ein Vereinsaustritt ist laut Satzung §4 Abs. 4 möglich.


Gebührenordnung

Am 14.11.2023 hat die Mitgliederversammlung die folgenden Gebühren beschlossen. Diese
Gebührenordnung tritt damit am 01.12.2023 in Kraft.

  1. Begriffsbestimmung:
    Im Sinne dieser Gebührenordnung sind
    Kleinkinder Personen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
    Kinder Personen ab dem 13. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
    Jugendliche Personen ab dem 17. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    Erwachsene Personen ab dem 19. Lebensjahr
    Familien 2 Erwachsene und bis zu 2 Kleinkinder oder Kinder
  2. Aufnahmegebühren:
    Zur Deckung der Verwaltungskosten wird bei Eintritt in den Verein eine einmalige
    Aufnahmegebühr erhoben. Diese beläuft sich bei
    Kleinkindern auf 0,00 Euro
    Kindern auf 0,00 Euro
    Jugendlichen auf 0,00 Euro
    Erwachsenen auf 0,00 Euro
    Familien auf 0,00 Euro
    für jedes weitere Kleinkind bei Familien auf 0,00 Euro
    für jedes weitere Kind bei Familien auf 0,00 Euro
  3. Monatsbeiträge:
    Es wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Dieser beläuft sich bei
    Kleinkindern auf 0,00 Euro
    Kindern auf 0,00 Euro
    Jugendlichen auf 2,50 Euro
    Erwachsenen auf 5,00 Euro
    Familien auf 8,00 Euro
    für jedes weitere Kleinkind bei Familien auf 0,00 Euro
    für jedes weitere Kind bei Familien auf 0,00 Euro
  4. Umlagen:
    Bei Ausnahmesituationen kann die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4
    außerordentliche Umlagen beschließen. Pro Jahr darf maximal 1 Umlage festgelegt werden. Die
    Gesamtsumme der Umlagen darf im Jahr maximal das 12fache des Monatsbeitrags betragen.
  5. Zusätzliche Angebote:
    Für zusätzliche Angebote (z. B. Kurse, Seminare, Bildungsreisen usw.) werden die jeweiligen
    Angebotsgebühren vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt.

Kontakt

haende-fuer-tiere@web.de